Für unseren Betrieb haben wir festgelegt:
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Wer positiv auf Corona getestet ist, fühlt sich gut, bleibt dennoch zu Hause und macht jeden Morgen 7 Uhr einen Corona-Test und sendet diesen an ps; sollte dieser innerhalb von 5 Tagen negativ sein, kann wieder geschrieben werden. Spätestens nach fünf Tagen muss die Arbeit wieder aufgenommen werden.
Eine Kränzung ist nicht notwendig.
Konstanz, 6.12.22ps
Wer positiv auf Corona getestet ist, fühlt sich gut, kommt zur Arbeit. Das Tragen einer FFP2-Maske ist erfasstd; der Mitarbeiter arbeitet in einem separaten Büro (zB das von lk) und kann auch die Maske abnehmen, vorausgesetzt es wird regelmäßig gelüftet. Nach 5 Tagen entfällt die Maskenpflicht und der Mitarbeiter kann wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.
Eine Kränzung ist nicht notwendig.
Konstanz, 6.12.22ps
gemäß der angepassten Corona-Verordnung v. 15.11.22 Land Baden-Württemberg gilt:
„Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krank schreiben lassen. Jede und jeder kann sich mit einer Impfung vor schweren Verläufen schützen. Darüber hinaus beobachten wir das Infektionsgeschehen weiter sehr aufmerksam, sodass wir die Regelungen kontinuierlich auf den Prüfstand stellen.“ Für Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden, ist nach der neuen Regelung einer fünftägigen Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske vorgesehen. Dies gilt durchgängig außerhalb der eigenen Wohnung.So können auch positiv getestete Personen, wenn es deren Gesundheitszustand zulässt, beispielsweise einkaufen oder an der frischen Luft spazieren gehen. Sofern im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen dargestellt wird, kann die Maske auch abgenommen werden. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.“
Für unseren Betrieb haben wir festgelegt: