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Seit 01.01.2010 ist das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie
gültig.

Es zielt darauf ab, in Gebäuden den Verbrauch von fossilen Energien zu reduzieren, um die endlichen Energiequellen Öl und Gas zu schonen und eine CO2-Reduzierung zu ermöglichen.

Baden-Württemberg befi ndet sich in der Vorreiterrolle: Im Bestand wird ein regenerativer Anteil von 10% bei Heizungssanierungen gefordert.

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, die Ihnen das Gesetz im bestehenden Gebäudebestand
bietet, um erneuerbare Energie einzusetzen. Erfahren Sie, wie Sie nachhaltig Energiekosten sparen können.

Wir laden Sie herzlich ein zu unserem kostenlosen Energie-Einsparungs-Vortrag am 09.03.2010. Bei Anmeldung bis zum 08.03.2010 winkt Ihnen eine kleine Überraschung, bei spontanem Besuch sind Sie natürlich auch herzlich willkommen

Mit freundlichen Grüße
Thomas Dietenmeier und Team

 



2.2010